Fast jeder Reiseveranstalter bietet mehr Pauschalreisen als in den vergangenen Jahren,denn immer mehr Urlauber nutzen das beliebte Angebot All-inclusiv. Damit bezahlt er den Urlaub vorab und muss keine zusätzlichen Ausgaben vor Ort fürchten. Denn im Paketpreis ist alles enthalten. Stimmt das?
Übersetzt heisst „all inclusiv“ bekanntlich “alles-inklusive“ und bedeutet so viel wie „Alles-mit-drin-Urlaub“.
Tatsache ist, dass fast alle Urlauber die Bezeichnung „all-inclusiv“ dann auch wörtlich nehmen. Das heißt, im Urlaub rund 24 Stunden all das gratis zu bekommen, was das Hotel bietet.
Leider trifft das in den seltesten Fällen wirklich zu. Die Enttäuschung ist groß. Im Preis eines All-inclusiv-Angebotes enthalten sind in der Regel alle Getränke, Speisen und Sportanlagen zur kostenlosen Nutzung. Aber wo es Regeln gibt, sind die Ausnahmen nicht weit. Manche Angebote werden eingeschränkt. Und dann muss der Urlauber für die „Zusatzleistung“ zahlen. Die Hauptmahlzeiten gehören zum Beispiel zum Standardprogramm und sind im Preis enthalten. Bei den Angeboten im Sportbereich können Grundsportarten gratis genutzt werden, doch jede weitere Sportart könnte extra kosten. Für einen reinen Sporturlaub sind All-Inclusive-Angebote daher oftmals ungeeignet.
Vorsicht geboten!
Die Reiseveranstalter deklarieren den Begriff „all inclusiv“ sehr unterschiedlich. Manche schränken zum Beispiel bei den Getränken die alkoholischen bei Tisch ein, und der Urlauber zahlt extra, wenn er etwas anderes trinken will. Bei anderen Veranstaltern sind attraktive Sportarten vom All-inklusiv-Angebot ausgeschlossen. Der Preis dafür übersteigt nicht selten das Urlaubsbudget.
Tipps
Informieren Sie sich vor der Buchung genau über das Leistungspaket des Reiseanbieters. Versteht er unter „all inclusiv“ dasselbe wie Sie? Sind ihre Bedürfnisse damit gedeckt? Wo müssen Sie zusätzlich draufzahlen?
Lesen Sie das Kleingedruckte! Ein genauer Blick lohnt sich. Die wirkliche Aufzählung der Leistungen verstecken sich oft im kleingedruckten Teil des Vertrages. Achten Sie auf Ausnahmen und Sonderregelungen.
Rechtlich gesehen gibt es keine Standardformulierung für All inclusiv. Die Auslegung ist also Sache des Veranstalters und muss vor Abschluss einer Buchung vom Verbraucher selbst studiert werden.